Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer*innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 mit einbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Fragen, die zu Beginn geklärt werden sollen:
- Wer möchte teilnehmen und ist deren Teilnahme rechtlich möglich?
- Haben die Teilnehmer:innen bereits Erzeugungsanlagen, die in der EEG teilnehmen sollen?
- Wer möchte als Verbraucher teilnehmen?
- Wir deine Investition in eine Erzeugungsanlage oder einen Energiespeicher angedacht? Wird eine gemeinschaftliche Anschaffung angestrebt?
- Hat schon jedes potentielle Mitglied einen betriebsfähigen Smart-Meter zur Verfügung?
- Welche Rechtsform soll eine EEG haben?
- Sollen organisatorische Aufgaben intern abgewickelt werden (wie Gründung, Abrechnung, Monitoring oder Betreuung der Energiegemeinschaft)?
- Oder ist die Unterstützung eines externen Dienstleisters notwendig?
- Beispiele: Energie digital, Family of Power, Nobile Group, KELAG, Confida, Raiffeisen
Informationsplattformen: https://energie-teilen.at/ und https://energiegemeinschaften.gv.at/
Mit wem kann ich eine Energiegemeinschaft eingehen?
Deine Zugehörigkeit zu einer lokalen-ID bzw. zu einer regionalen-ID findest du hier.